Pflicht zur Zeiterfassung für Anwälte: Warum das VG Hamburg den Kanzleialltag neu definiert und wie digitale Lösungen wie TimeSpin jetzt unverzichtbar werden

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18.11.2025 (21 K 1202/25) hat die juristische Welt aufgeschreckt:
Angestellte Rechtsanwälte – einschließlich Associates und Senior Associates – müssen ihre Arbeitszeiten künftig vollständig erfassen.

Damit trifft das Gericht nicht nur eine wirtschaftliche, sondern vor allem eine arbeitsrechtliche und kulturelle Aussage, die den Alltag in vielen Wirtschaftskanzleien verändern wird. Die Entscheidung schafft Klarheit in einem Bereich, der jahrelang von Grauzonen und impliziten Erwartungen geprägt war.

Dieser Beitrag beleuchtet:

  • Was das Urteil konkret bedeutet

  • Welche neuen Anforderungen jetzt auf Kanzleien zukommen

  • Warum sowohl Associates als auch Partner betroffen sind

  • Wie eine rechtssichere Arbeitszeiterfassung für Anwälte funktioniert

  • Und weshalb digitale Systeme wie TimeSpin jetzt zum strategischen Vorteil werden


1. Was das Urteil des VG Hamburg wirklich bedeutet

Das Gericht geht ungewöhnlich weit – und stellt klar:

  • § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit) wird in Großkanzleien „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ regelmäßig überschritten.

  • Die Behörde darf deshalb Arbeitszeiterfassung anordnen – nicht nur für Support-Staff, sondern ausdrücklich für angestellte Rechtsanwälte.

  • Billable Hours gelten nicht als Arbeitszeiterfassung.

  • Die Kanzlei kann sich nicht auf die „Eigenverantwortung“ der Anwälte berufen.

  • Associates und Senior Associates sind keine leitenden Angestellten i.S.d. § 18 ArbZG.

  • Ein geringer Krankenstand entlastet nicht – er kann sogar als Belastungsindikator gewertet werden.

  • Für spontane Mandatsanforderungen existieren bereits Ausnahmen im ArbZG – sie rechtfertigen keine generelle Befreiung.

Mit anderen Worten:
Der Anwaltsberuf ist kein Sonderarbeitsmarkt mehr. Kanzleien müssen dokumentieren – Punkt.


2. Warum dieses Urteil für Associates ein Gamechanger ist

Für viele Associates ist die Entscheidung mehr als ein Verwaltungsakt:

  • Sie schafft transparente Belastungsgrenzen.

  • Sie verhindert, dass nicht abgerechnete Zeiten unsichtbar bleiben.

  • Sie gibt einen klaren gesetzlichen Rahmen, wenn Mandatsdruck steigt.

  • Sie ermöglicht endlich eine objektive Diskussion über Überlastung.

Vor allem aber:
Sie entlastet Associates, indem die Verantwortung für die Einhaltung des ArbZG wieder eindeutig beim Arbeitgeber liegt – nicht beim einzelnen Juristen.


3. Warum Partner und Kanzleileitung besonders betroffen sind

Für die Führungsebene bedeutet das Urteil einen Paradigmenwechsel.

Die wichtigsten Folgen:

1. Organisationspflichten werden schärfer geprüft.
Kanzleien müssen künftig darlegen können, dass Mandatszuweisungen ArbZG-konform erfolgen.

2. Ressourcenplanung wird zur Compliance-Frage.
„Dann stellt eben mehr Leute ein“ – dieser Satz aus dem Urteil ist ein deutliches Signal.

3. Dokumentation wird zum Haftungsfaktor.
Ohne Arbeitszeiterfassung kann die Kanzlei Verstöße nicht entkräften.

4. Billable-Hour-Modelle geraten unter strukturellen Druck.
Wenn ein Associate regelmäßig 55–70 Stunden pro Woche erfasst – ist das dokumentierte Rechtsverstoß.

5. Behörden werden künftig genauer hinsehen.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für andere Bundesländer.


4. Pflicht zur Zeiterfassung für Anwälte: Was jetzt rechtlich gefordert ist

Die Entscheidung des VG Hamburg steht nicht isoliert, sondern passt in die generelle arbeitsrechtliche Entwicklung:

  • EuGH-Urteil von 2019 zur „objektiven, verlässlichen Arbeitszeiterfassung“

  • Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21): Arbeitgeber müssen generell Zeiterfassung einführen

  • Eindeutige Tendenz: Keine Ausnahmen für Berufsgruppen mit hohen Belastungsspitzen

Die „Pflicht zur Zeiterfassung für Anwälte“ umfasst daher:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit

  • Ende der täglichen Arbeitszeit

  • Gesamtdauer

  • Ruhezeiten

  • Pausen

  • Mandatsbezogene und nicht-mandatsbezogene Zeiten (für interne Compliance)

Papierlisten, Excel-Tabellen oder unstrukturierte Eigenaufzeichnungen werden den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.


5. Warum digitale Zeiterfassung für Juristen jetzt unverzichtbar wird

Natürlich kann eine Kanzlei theoretisch weiterhin mit Excel arbeiten.
Praktisch ist das nicht mehr vertretbar – weder rechtlich noch organisatorisch.

Ein modernes System sollte:

  • Echtzeit-Erfassung ermöglichen

  • Nutzbar auf Smartphone, Desktop und unterwegs sein

  • Mandatszeiten separat dokumentieren

  • Arbeits- und Pausenzeiten gesetzeskonform abbilden

  • Automatische ArbZG-Warnungen enthalten

  • Partnern und HR klare Reports liefern

  • Datenschutzkonform nach DSGVO arbeiten

  • Revisionssichere Speicherung garantieren


6. Warum TimeSpin ein ernstzunehmender Kandidat für Kanzleien ist

Im Kontext des Urteils gewinnt eine spezialisierte, anwenderfreundliche Lösung wie TimeSpin besondere Relevanz.

TimeSpin bietet für Kanzleien genau das, was das VG Hamburg jetzt verlangt:

  • Digitale Arbeitszeiterfassung für Anwälte, rechtssicher und transparent

  • Automatische ArbZG-Checks bei drohender Überschreitung

  • Einfache mobile Erfassung, auch während Mandatsreisen

  • Trennung zwischen billable und non-billable Work

  • DSGVO-konforme Datenhaltung

  • Auswertungen für Partner & HR, die Ressourcenplanung realistisch machen

  • Intuitives Design, das Associates nicht zusätzlich belastet

Das System verbindet damit Compliance, Effizienz und Kanzleialltag – ohne die Komplexität großer Enterprise-Lösungen.


7. Fazit: Das Urteil ist kein Risiko – sondern eine Chance

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Anwälte ist nicht das Ende der anwaltlichen Freiheit, sondern der Beginn einer notwendigen Professionalisierung des Kanzleimanagements.

Associates erhalten:

  • klarere Grenzen

  • transparentere Arbeitsbedingungen

  • weniger impliziten Druck

Partner erhalten:

  • bessere Planbarkeit

  • geringere Haftungsrisiken

  • valide Daten für Ressourcenentscheidungen

Und Kanzleien insgesamt gewinnen:

  • Compliance-Sicherheit

  • sauber dokumentierte Arbeitsbelastungen

  • ein moderneres Berufsbild

Mit einer passenden, rechtssicheren Lösung wie TimeSpin wird die Zeiterfassung nicht zur bürokratischen Last, sondern zu einem strategischen Vorteil im Wettbewerb um Talente, Mandanten und Effizienz.

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